Kategorie: Wissenswertes

Informationen zu wichtigen Themen Rund um das BEM

Menschen mit psychischen Erkrankungen im BEM

Menschen mit psychischen Erkrankungen im BEM

Bei psychischen Erkrankungen gibt es nicht nur im BEM große Unsicherheit. Dabei erkrankt jeder Zweite im Laufe seines Lebens an einer psychischen Störung und an einer Depression jeder Fünfte. Zusammen mit Suchterkrankungen dürfte eine Depression wohl die häufigste psychische Störung sein, die einem BEM-Berater begegnet. Gerade mittel- schwere und schwere Erkrankungen führen oft zu längeren Ausfallzeiten und so werden diese Mitarbeiter zum BEM eingeladen. Viele BEM-Berater sind dann ratlos, weil sie nicht wissen, wie sie diesen Mitarbeitern helfen können. Die „klassischen“ Hilfen wie der höhenverstellbare Schreibtisch oder die Hebehilfe versprechend keine Lösung und ein BEM auf Leistungen zur sozialen Sicherung zu reduzieren, ist generell zu wenig. In diesem Artikel werden grundsätzliche Aspekte vom BEM bei Mitarbeitern mit einer psychischen Diagnose vorgestellt. Ein Schwerpunkt ist dabei, unterschiedliche Lösungsansätze vorzustellen, welche bei dieser Zielgruppe oft hilfreich sind.

So vermeiden Sie die zehn gravierendsten Fehler im BEM

So vermeiden Sie die zehn gravierendsten Fehler im BEM

Zu Beginn dieses Jahres hat sich die gesetzliche Grundlage vom betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) vom § 84 Abs. 2 nach § 167 Abs. 2 im SGB IX verschoben. BEM ist eine Erfolgsgeschichte – wenn es denn richtig umgesetzt wird. Leider gibt es bei der Umsetzung oft erhebliche Probleme.

Dies führt meist nicht nur zu einem juristisch zweifelhaften BEM, sondern erschwert auch einen erfolgreichen Verlauf. Daher werden in diesem Artikel die zehn gravierendsten Fehler im BEM vorgestellt und gezeigt, wie es besser geht.

BEM bei privaten Problemen: Rechtliche Grundlagen & Praxis

BEM bei privaten Problemen: Rechtliche Grundlagen & Praxis

Herr Bernhard ist ein langjähriger Mitarbeiter im Unternehmen, war quasi nie krank bis vor etwa einem Jahr. Da war er plötzlich öfters krank, baute Fehlstunden auf und sein Jahresurlaub war auch schon im März aufgebraucht. Im BEM-Gespräch klärt sich, dass seine Frau Krebs im Endstadium hat, sie aber Hilfen ablehnt. Er muss sich zudem um ihre beiden minderjährigen Kinder kümmern und es gilt auch noch die Raten für die Hypothek auf ihrem Haus aufzubringen. Die Situation überfordert Herrn Bernhard. Weil er eine Lese-Rechtschreibschwäche hat, fällt es ihm sehr schwer Hilfen zu organisieren. Immer wieder begegnen mir in Betriebsvereinbarungen und auch sonstigen Aussagen, dass es im BEM nur um betriebliche Faktoren geht. Aus dieser Perspektive wäre es das BEM für Herrn Bernhard schnell zu Ende, weil er schon betriebliche Hilfen für seine Lese-Rechtschreibschwäche hatte. Auch die Gewährung einer Pflegezeit hätte er sich aus finanziellen Gründen nicht leisten können. Zum Glück hatte er einen guten Arbeitgeber und eine kompetente BEM-Beraterin!

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