Bei psychischen Erkrankungen gibt es nicht nur im BEM große Unsicherheit. Dabei erkrankt jeder Zweite im Laufe seines Lebens an einer psychischen Störung und an einer Depression jeder Fünfte. Zusammen mit Suchterkrankungen dürfte eine Depression wohl die häufigste psychische Störung sein, die einem BEM-Berater begegnet. Gerade mittel- schwere und schwere Erkrankungen führen oft zu längeren Ausfallzeiten und so werden diese Mitarbeiter zum BEM eingeladen. Viele BEM-Berater sind dann ratlos, weil sie nicht wissen, wie sie diesen Mitarbeitern helfen können. Die „klassischen“ Hilfen wie der höhenverstellbare Schreibtisch oder die Hebehilfe versprechend keine Lösung und ein BEM auf Leistungen zur sozialen Sicherung zu reduzieren, ist generell zu wenig. In diesem Artikel werden grundsätzliche Aspekte vom BEM bei Mitarbeitern mit einer psychischen Diagnose vorgestellt. Ein Schwerpunkt ist dabei, unterschiedliche Lösungsansätze vorzustellen, welche bei dieser Zielgruppe oft hilfreich sind.
Kategorie: Wissenswertes
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So vermeiden Sie die zehn gravierendsten Fehler im BEM
Zu Beginn dieses Jahres hat sich die gesetzliche Grundlage vom betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) vom § 84 Abs. 2 nach § 167 Abs. 2 im SGB IX verschoben. BEM ist eine Erfolgsgeschichte – wenn es denn richtig umgesetzt wird. Leider gibt es bei der Umsetzung oft erhebliche Probleme.
Dies führt meist nicht nur zu einem juristisch zweifelhaften BEM, sondern erschwert auch einen erfolgreichen Verlauf. Daher werden in diesem Artikel die zehn gravierendsten Fehler im BEM vorgestellt und gezeigt, wie es besser geht.