Willkommen
BEM-Beratung seit dem es BEM gibt!
Das Sozialgesetzbuch (§ 167, Abs. 2 SGB IX) verpflichtet Arbeitgeber, für alle Arbeitnehmer, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen am Stück oder oder in der Summe arbeitsunfähig waren, das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten.
Aber nicht nur weil es eine gesetzliche Auflage ist, führen viele Unternehmen ein BEM durch, sondern weil es auch gilt, die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter zu sichern und so den wichtigen Erfahrungsschatz im Unternehmen zu halten. Betriebliches Eingliederungsmanagement ist ein sehr sensibler Prozess. Es ist wichtig, dass alle Beteiligten hierin gut geschult sind. Nur so kann dieser Prozess erfolgreich durchgeführt werden.
Von unserer langjährigen und umfassenden Erfahrungen in Organisationen, von den KMU bis zum DAX-Konzern, aus unterschiedlichen Branchen, profitieren Sie bei der Gestaltung ihres BEMs. Gerne sprechen wir die genauen Inhalte und das Vorgehen für die Fortbildungen, Beratungen, Workshops und Seminare mit Ihnen ab, damit Sie Ihre Ziele erfolgreich erreichen! Sie können bewährte Gesprächsleitfäden und weitere nützliche Instrumente erfolgreich nutzen. Durch die Zusammenarbeit von Juristen, Psychologen und Rehabilitationswissenschaftler können wir Ihnen ein ganzheitliches Konzept erstellen.
Einige Beispiele für Angebote:
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Planung & Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
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Gesprächsführung im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
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Beratung, Reflexion und Unterstützung für BEM-Beauftragte
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Qualifizierung zum BEM-Koordinator
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Mit Belastungen umgehen, sich gut abgrenzen und eine gute Arbeit machen!
Hallo Herr Dr. Stöpel,
(…) Wir hatten heute BEM-Sitzung und die „Jungs“ haben in höchsten Tönen vom Seminar geschwärmt. Einen Teil Ihrer Flipcharts (Gesprächsverlauf) hängt jetzt in unserem Büro als Gedächtnisstütze an der Wand. Jetzt wollen alle unbedingt ihr erlerntes Können in die Praxis umsetzen. (…)
Mit freundlichen Grüßen
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