ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN UND GELTUNG
Als Leistungsgeber im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen wird Dr. Frank Stöpel definiert.
Die Kunden des Leistungsgebers werden als Leistungsnehmer bezeichnet.
Diese Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für alle Leistungen zwischen Leistungsgeber und Leistungsnehmer, auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen wird.
Hiervon abweichende Bedingungen des Leistungsnehmers werden auch dann nicht rechtswirksam, wenn der Leistungsgeber nicht ausdrücklich widerspricht.
Mündliche oder fernmündliche Nebenabreden oder Änderung des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von Leistungsgeber schriftlich bestätigt werden.
2. TERMINIERUNG / ANMELDUNG
Terminierungen / Anmeldungen sind telefonisch, per E-mail oder schriftlich möglich. Jede Terminierung / Anmeldung wird vom Leistungsgeber schriftlich bestätigt und ist erst dann für beide Teile verbindlich.
3. ANGEBOTE
Angebote sind sämtlich freibleibend. Abweichungen von den Abbildungen und Beschreibungen usw. sowie Irrtum sind vorbehalten.
Der Vertragsabschluss über eine Dienstleistung (Beratung, Coaching, Moderation, Training, Seminar) kommt durch schriftliche Annahme des Angebotes, durch Auftragsbestätigung durch den Leistungsgeber oder durch beiderseitige Vertragsunterzeichnung, in dem der individuelle Leistungsumfang und gegebenenfalls weitere Modalitäten geregelt sind, zustande.
Sofern ein Prozessdesign Inhalt eines Angebotes ist, wird dieses mit Einsichtnahme des Leistungsnehmers gemäß Angebot rechnungspflichtig.
Spätere Vertragsergänzungen, -abänderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
4. LEISTUNGEN UND PREIS
Der Umfang der individuellen Leistungen ergibt sich vorrangig aus dem Vertrag selbst, nachrangig aus dem Angebot und sonstigen Leistungsbeschreibungen (Prospekte, Angebotsmappe usw.).
Es gelten die im aktuellen Angebot genannten Preise, Teilnehmergebühren bzw. Honorare für den Beratereinsatz sowie für Reisekosten, Konzeption und Auftragspflege.
Eine nur zeitweilige Teilnahme berechtigt nicht zur Preisminderung.
5. BERATUNGSTÄTIGKEIT / ORGANISATIONSENTWICKLUNG
Einzelheiten eines Beratungsauftrages werden in einem gesonderten schriftlichen Angebot vom Leistungsgeber an den Leistungsnehmer und dessen schriftlicher Annahmebestätigung geregelt. Gegenstand dieses Vertrages ist die vereinbarte Beratungstätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs oder die Erstellung von Gutachten und anderen Werken. Die Leistungen sind erbracht, wenn die vereinbarten Prozessschritte und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen mit dem Auftraggeber erarbeitet sind. Unerheblich ist, ob oder wann diese Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.
6. ANBIETERRECHT
Der Leistungsgeber ist berechtigt, seine Dienstleistungen auch Mitbewerbern des Kunden anzubieten.
7. URHEBERRECHTE
Unterlagen werden jeweils speziell für eine Veranstaltung zur einmaligen Nutzung gemäß der Vereinbarungen zur Verfügung gestellt. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Leistungsgebers darf kein Teil der Teilnehmerunterlagen in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme, verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder für öffentliche Wiedergaben benutzt werden.
Sollten Unterlagen trotzdem ohne Genehmigung im beschrieben Sinne genutzt werden, ist der Nutzer verpflichtet, dieses je Unterlage mit einer Pauschale von 10.000 € an den Leistungsgeber zu vergüten. Dieser Betrag ist unmittelbar am Tag der Nutzung fällig. Durch die Nutzung der Unterlagen wird diese Regelung anerkannt. Abweichungen hiervon bedürfen der Schriftform.
Soweit die im Rahmen eines Beratungsauftrages erzielten Arbeitsergebnisse urheberrechtlichen Schutz genießen, bleibt der Leistungsgeber Urheber. Der Leistungsnehmer erhält in diesen Fällen ein nicht exklusives und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen zu folgenden Bedingungen:
Der Leistungsnehmer darf die im Rahmen eines Beratungsvertrages gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für seine eigenen Zwecke verwenden und nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Leistungsgebers in irgendeiner Form reproduzieren, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme, verarbeiten, vervielfältigen, verbreiten oder für öffentliche Wiedergaben benutzen.
Im Rahmen von Beratungsleistungen entstandene Arbeitsergebnisse, die urheberrechtlich geschützt sind, dürfen durch Unternehmen, die mit dem Leistungsnehmer verbunden sind, nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dem Leistungsgeber genutzt werden.
8. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Honorare sind nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich erst nach Leistungserbringung.
Der Leistungsnehmer kommt nach Fälligkeit, durch Mahnung oder spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung in Zahlungsverzug.
Während des Zahlungsverzuges ist der Leistungsgeber berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern und von 8 Prozentpunkten über dem Basisansatz bei Unternehmen geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.
Vom Leistungsgeber nicht schriftlich anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche berechtigen den Vertragspartner weder zur Aufrechnung noch zur Zurückhaltung der Zahlung. Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu entrichten.
9. VERANSTALTUNGEN IN HOTELS ODER TAGUNGSRÄUMEN
Kosten für Unterbringung und Verpflegung in Hotels oder Tagungsräumen sind durch den Leistungsnehmer zu tragen. Durch eine Absage vonseiten des Leistungsnehmers trägt dieser die entstehenden Kosten.
10. ABSAGE / RÜCKTRITT
Der Leistungsgeber kann vom Vertrag zurücktreten, falls eine vom Veranstaltungstyp abhängige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, die Veranstaltung wegen Krankheit des Leistungsgebers bzw. der von ihm beauftragten Person oder aus technischen Gründen ausfallen muss. Der Leistungsgeber wird vor einer Ausübung seines Rücktrittsrechtes ver- suchen, die Anmeldung auf einen anderen Termin und/oder einen anderen Veranstaltungsort umzubuchen, sofern dies möglich ist und der Vertragspartner hiermit einverstanden ist. Änderungen werden unverzüglich mitgeteilt.
Der Leistungsgeber ist berechtigt, den vorgesehenen Coach / Moderator / Trainer im Bedarfsfalle durch andere, gleich qualifizierte Personen zu ersetzen, Veranstaltungen räumlich und / oder zeitlich zu verlegen oder Programme zu ändern. Soweit durch diese Änderungen das Veranstaltungsziel nicht wesentlich gefährdet wird, steht dem Teilnehmer kein außerordentliches Kündigungs-, Rücktritts- bzw. Minderungsrecht zu.
Ergeben sich nach Vertragsabschluss Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Vertragspartners, ist der Leistungsgeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Mangelnde Kreditwürdigkeit gilt als gegeben, wenn der Käufer eine fällige Rechnung trotz Mahnung nicht bezahlt.
Absagen der Vertragspartner müssen schriftlich erfolgen. Bei Absage des Leistungsnehmers
- bis spätestens 30 Werktage vor Veranstaltungsbeginn werden keine Ausfall- oder Terminänderungsgebühren in Rechnung gestellt.
- bis spätestens 20 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn werden 60% des vereinbarten Honorars als Ausfallgebühr in Rechnung gestellt.
- innerhalb der letzten 20 Werktage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichtteilnahme wird das volle Honorar fällig.
Maßgebend ist jeweils der Eingang der schriftlichen Absage. Sollten Stornierungsgebühren für im Auftrag des Kunden vorgenommene Reservierungen (z. B. Hotelreservierungen) oder bereits geleistete andere Zahlungen (Reisekosten, Materialbeschaffungen etc.) anfallen, so werden diese dem Kunden unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktrittes vollumfänglich weiter belastet.
11. BEANSTANDUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN
Der Leistungsnehmer hat Beanstandungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Abschluss der Einheit schriftlich vorzutragen.
Bei berechtigten Reklamationen hat der Kunde Anspruch auf Nachbesserung.
12. HAFTUNG FÜR LEISTUNGEN DES LEISTUNGSERBRINGERS
Der Leistungsgeber übernimmt keine Haftung für einen mit der Maßnahme beabsichtigten Erfolg und/ oder eine gegebenenfalls beabsichtigte Zulassung zu Prüfungen und/oder das Bestehen solcher Prüfungen, gleich, welcher Art diese sind. Eventuell gegebene Empfehlungen und Hinweise, allgemeiner, juristischer oder auch gesundheitlicher Art wurden von Leistungserbringer bzw. den Beauftragten Personen gründlich geprüft. Eine Rechtsberatung oder eine medizinische Untersuchung sowie Behandlung kann und soll hierdurch nicht ersetzt werden. Eine Garantie für die Wirksamkeit und Richtigkeit der Empfehlungen kann jedoch nicht gegeben werden. Eine Haftung des Leistungserbringers ist für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
Der Leistungsgeber haftet nicht für die eingebrachten Sachen des Kunden (Garderobe, Schulungsmaterial usw.). Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten.
13. DATENSCHUTZ
Der Leistungsgeber ist berechtigt, alle bei Vertragsabwicklung bekannt gewordenen persönlichen Daten für eigene Zwecke zu speichern und zu verarbeiten. Eine Weitergabe der gespeicherten Daten an Dritte wird nicht durchgeführt.
Im Rahmen eines Beratungsauftrages ist der Leistungsgeber befugt, die ihm zum Zwecke des Auftrages anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
Der Leistungsgeber verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher relevanter Vorgänge, die durch die Zusammenarbeit mit dem Kunden bekannt geworden sind, sofern dem nicht dringende berechtigte Interessen entgegenstehen (zum Beispiel Durchsetzung von Gebührenforderungen).
Der Leistungsgeber verpflichtet sich gegenüber dem Kunden insbesondere zur Verschwiegenheit über die inhaltlichen Informationen und Ergebnisse, die in der Zusammenarbeit bekannt geworden sind.
Der Kunde ist auch nach Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit dem Erhalt von Informationsmaterial des Leistungsgebers einverstanden.
14. ANTISEKTENERKLÄRUNG
Der Leistungsgeber versichert, dass alle dort wirkenden Coaches weder zu den Scientologen gehören, noch der IAS (International Association of Scientologists) oder vergleichbaren Organisationen angehören, angehört haben oder einer solchen nahe stehen. Der Leistungsgeber versichert, dass dort wirkende Coaches nicht nach den Methoden von Ron L. Hubbard ausgebildet oder geschult worden sind, Seminare oder sonstige Ausbildungsveranstaltungen, in denen diese Methoden vermittelt wurden, noch nie besucht haben und solche Methoden und Ziele auch nicht selbst vermitteln.
Auch von allen weiteren Sektenformen distanziert sich Dr. Frank Stöpel Kompetenzentwicklung ausdrücklich.
15. GERICHTSSTAND
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Castrop-Rauxel bzw. das für Castrop-Rauxel zuständige Gericht. Ist der Leistungsnehmer nicht Kaufmann im Sinne des § 1 HGB, so gilt Castrop-Rauxel als Gerichtsstand für das gerichtliche Mahnverfahren gemäß § 688 ff der ZPO vereinbart.
16. UNWIRKSAMKEIT
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so gilt eine in ihrem Sinne nahe kommende zulässige Bestimmung als vereinbart. Die rechtliche Unwirksamkeit eines Teils der vorstehenden Bedingungen ist auf die Gültigkeit des sonstigen Inhalts derselben ohne Einfluss.
Castrop-Rauxel, 12. Februar 2020
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