Eine Abweichung von einer physischen oder psychischen idealen Norm wird meist als Krankheit beschrieben. Insbesondere wenn dadurch die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden subjektiv oder objektiv wahrnehmbar negativ beeinflusst wird, wird von „Krankheit“ gesprochen. Sozialversicherungsrechtlich wird unter Krankheit das Vorhandensein einer Störung verstanden, die eine Behandlung im Sinne von medizinischer Therapie sowie Krankenpflege erfordert und eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat.