Letztens habe ich mal wieder gelesen, dass nach der Novellierung des SGB IX 167.2 jetzt klar sei, dass der BEM-Nehmer natürlich seinen Rechtsanwalt mit ins BEM-Gespräch bringen darf bzw. sollte.
Äh, wieso?!?
- Im Gesetz steht nichts vom Rechtsanwalt, sondern nur „Vertrauensperson“. Hätte der Gesetzgeber etwas anderes gewollt, so hätte er das geschrieben.
- Es hat sich nichts an der Grundlage z.B. für das >>Urteil vom LAG Köln, vom 23.01.2020 – 7 Sa 471/19 geändert. Dort heißt es: „Das Gesetz sieht nicht vor, dass der/die Beschäftigte und/oder der Arbeitgeber externe Rechtsvertreter wie Rechtsanwälte oder Verbandsvertreter hinzuziehen.“
Und „Die Teilnahme externer Rechtsvertreter an den Gesprächen über ein betriebliches Eingliederungsmanagement erscheint auch nach deren Sinn und Zweck wenig hilfreich und eher kontraproduktiv.“
Und „Sollten im Laufe eines BEM arbeitsrechtlich relevante Fragestellung angesprochen werden, so könnte die/der Beschäftigte auch jederzeit eine Unterbrechung der Gespräche verlangen, um sich ggf. extern anwaltlich beraten zu lassen“.
Und besonders: „Dabei ist auch zu bedenken, dass ein externer Rechtsvertreter im Zweifel selbst wenig bis gar nichts zum Gelingen der Gespräche in der Sache beitragen kann. Als Jurist besitzt er im Zweifel nicht die notwendige medizinische Sachkenntnis, um beurteilen zu können, in welcher Weise am Arbeitsplatz zweckmäßig auf bestehende gesundheitliche Beeinträchtigungen der/des Beschäftigten reagiert werden könnte oder müsste.“ Schöner hätte ich das auch nicht sagen können. Dies leitet über zu: - Ein BEM ist kein juristisches Problem. Es ist fraglich, wie ein Jurist seine Expertise einbringen kann, um die Ziele des BEM (Arbeitsfähigkeit) zu erreichen. Es gibt zahlreiche Berufsgruppen, deren Teilnahme spontan sinnvoller erscheint. Um zu überprüfen, ob alles seinen rechten Gang nimmt, ist die Teilnahme eines Juristen nicht notwendig. Vermutlich in über 80% der BEM-Verfahren dürfte die Sichtung der Unterlagen genügen, um irgendwelche Formfehler zu finden. Und ich persönlich halte das in der Regel für kein Problem, solange die Ziele des BEM ernsthaft angestrebt werden. Die Sicherung der Arbeitsfähigkeit wird nicht durch juristische Spitzfindigkeiten sichergestellt, sondern durch kompetente Problemlösung.
Ein BEM, wo der BEM-Nehmer besser seinen Rechtsanwalt mitbringen sollte, ist kein BEM! Daher kann man sich die Kosten und den Aufwand für diesen sparen. Die Erfahrung hat gezeigt, je kleiner der Kreis im BEM-Gespräch ist, umso leichter lässt sich Vertrauen aufbauen und somit die Ziele des BEM erreichen.