Der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz hat die Aufgabe, Gesundheitsstörungen und Berufskrankheiten entgegenzuwirken. Wesentliche Elemente sind im Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und in der Unfallverhütungsvorschriften festgelegt. Die Aufgabe liegt nicht nur in der Verhütung von Unfällen bei der Arbeit sowie Vermeidung arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, sondern auch in der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Der Gesundheitsschutz gehört neben der Arbeitssicherheit zu den Unternehmerpflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz. In der Regel ist der unmittelbarer Vorgesetzte verantwortlich hierfür.