liegt vor, wenn der Beschäftigte seine ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann. Diese Einschätzung ist sehr subjektiv. Sie hängt neben der seelischen und körperlichen Verfassung von der Situation am Arbeitsplatz ab. Ist diese negativ geprägt, wird ein Beschäftigter eher dazu tendieren, sich als arbeitsunfähig wahrzunehmen.