Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ist für jeden Arbeitgeber verpflichtend (§ 5 ArbSchG). Dazu muss die potenziellen Gefährdungen am Arbeitsplatz identifizieren und bewerten, zugleich aber auch Arbeitsschutzmaßnahmen festlegen und ihre Wirksamkeit überprüft werden. Die Gefährdungsbeurteilung umfasst nicht nur physische Risiken wie Gefahrstoffe, sondern auch psychische Belastungen wie Zeitdruck, Stressfaktoren und schlechte Führung. Die Gefährdungsbeurteilung ist eine wichtige Grundlage des betrieblichen Arbeitsschutzes und kann auch für das BEM wichtige Informationen bereitstellen.