Die Gesprächsführung im BEM dient der im SGB IX, § 167.2 definierten Ziele. Da ein entscheidender Erfolgsfaktor das Vertrauen des BEM-Nehmers ist, ist die Gesprächsführung ein bedeutungsvoller Faktor. Auch in unkomplizierten Situationen müssen die BEM-Beratenden einiges beachten, damit ein Gespräch nicht nur rechtssicher wird, sondern auch die Ziele erreicht werden können. Es ist gut, wenn die BEM-Beraterinnen und BEM-Berater fundiert auf solche Situationen vorbereitet sind!
Denn Gesprächsführung im BEM ist viel mehr als vier-Seiten einer Nachricht und aktives Zuhören. Oft wird nach einem Gesprächsleitfaden für das BEM gesucht. Dieser ist für Anfänger manchmal hilfreich, aber spätestens, wenn mehr Erfahrung vorliegt, erweist sich dieser für die Praxis zu unflexibel. Eine Orientierung an Gesprächsphasen bringt zum einen den roten Faden, zum anderen ermöglicht dieser den BEM-Beratenden die notwendige Flexibilität, um professionell reagieren zu können. Diese Struktur hat sich in zahlreichen BEM-Gesprächen bewährt und zeige ich Ihnen gerne.