Umgang mit gesundheitlichen Einschränkungen im BEM

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in der Praxis

Verfasst von Dr. Frank Stöpel

Dipl.-Pädagoge, Schwerpunkt berufliche Rehabilitation, Herausgeber des Newsletters BEM-Aktuell, Fachautor, BEM Seminarleiter & Coach

Hallo Herr Stöpel,

wir haben eine Reinigungskraft, Anfang 50, welche aufgrund von Muskel-Skelett-
Erkrankungen ihren Beruf nicht mehr ausüben kann. An Arbeitshilfen haben wir ihr
schon alles Mögliche gegeben. Eine Versetzung in andere Bereiche ist aufgrund der
schlechten Deutschkenntnisse nicht möglich. Was können wir machen?

Viele Grüße

Einen schönen guten Tag wünsche ich Ihnen!

Das ist ein typischer Fall, der einem immer wieder im BEM begegnet: wenn niedrig qualifizierte Kräfte aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen ihren Beruf nicht mehr ausüben können, wird es schwierig. Dabei ist dies absehbar: die meisten Arbeitsplätze für geringqualifizierte Kräfte sind hochbelastet und damit ist Verschleiß und gesundheitliche Einschränkungen quasi vorprogrammiert.

Das bedeutet, dass man bereits bei der Einstellung der Reinigungskraft hätte davon ausgehen müssen, dass sie diese Arbeit nicht bis zum Renteneintrittsalter ausführen können wird. Durch frühzeitige Bereitstellung von Arbeitshilfen, Job-Rotation und andere Maßnahmen hätten die gesundheitlichen Einschränkungen womöglich verhindert werden können. Jetzt im BEM, wo der Schaden bereits eingetreten ist, werden dann die Hilfen bereitgestellt – warum nicht schon früher?!

Bei der oben genannten Reinigungskraft konnten auch diese Hilfen die Arbeitsfähigkeit nicht wieder herstellen. Also ein neuer Arbeitsplatz, da eine krankheitsbedingte Kündigung bei der langen Zugehörigkeit und der Größe des Arbeitgebers vermutlich nicht vor Gericht Bestand hätte. Ein neuer Arbeitsplatz verlangt von der Mitarbeiterin auch Anpassungen. Viele Menschen tun sich ab einem bestimmten Alter schwerer mit diesen Anpassungen – gerade wenn sie die letzten
Jahre oder womöglich Jahrzehnte an der Stelle nicht gefordert wurden.

Es stellt sich hier die Frage, wie lange die Frau bereits diese Tätigkeit ausübt und wann sie die letzte Fort- oder Weiterbildung hatte. Und in dem Fall, welcher typisch ist, lautete die Antwort: 30 Jahre und nie. Auch an der Stelle hat also der Arbeitgeber versäumt, rechtzeitig vorzubeugen!

Jetzt im BEM ist es wichtig, die Potenziale und Interessen der Frau als Grundlage für eine systematische Qualifizierung differenziert zu erfassen – eventuell mit Hilfe externer Partner. Vermutlich wird eine längere und kleinschrittige Begleitung der Frau notwendig sein. Aber auch das ist nicht sicher, denn eins habe ich in der Zeit im BEM gelernt: „nichts ist unmöglich!“ und man erlebt immer wieder positive Überraschungen. Nicht nur in der Politik gibt es formal unqualifizierte Menschen, mit einem Taxischein als höchsten berufsqualifizierenden Abschluss, die dann sogar Außenminister wurden! Womöglich ist das BEM-Verfahren der Anstoß für die Frau ihr Studium wieder aufzunehmen …

Auch im BEM gibt es den Effekt der „sich selbst erfüllenden Prophezeiung“, daher seien Sie offen für die Möglichkeiten und
Optimistisch bezüglich Entwicklungen. Jedes Ziel ist erreichbar, wenn nur die Schritte klein genug sind …

Viele Grüße und bleiben Sie gesund!
Frank Stöpel

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