welcher einer ganz besonderen Sorgfaltspflicht unterliegen, sind personenbezogener Daten nach § 3 Abs. 9 BDSGAngaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben umfassen. Im Rahmen des BEM sind es primär Gesundheitsdaten, welche verarbeitet werden.