Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG Urteil vom 16.05.2007 – 8 AZR 709/06) ist Mobbing am Arbeitsplatz, das systematische Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte. Diese Handlungen haben oftmals negative Auswirkungen auf das Arbeits- und Leistungsverhalten, aberauch auf die Gesundheit der Betroffenen. Das Auftreten von Mobbing wird durch schlechte Führung gefördert.