Gerade nach längerer Erkrankung ist die stufenweise Wiedereingliederung („Hamburger-Modell“) eine wichtige medizinische Maßnahme. Diese ermöglicht dem BEM-Nehmer, schrittweise, mit langsam sich steigernden Zeiten in das Arbeitsleben zurückzukehren. So ist es nicht nur möglich, sichwieder an die Arbeitsbelastung zu gewöhnen, sondern es können auch Anpassungen ausprobiert werden. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in § 74 SGB V und für Menschen mit einer Schwerbehinderung oder diesen gleichgestellten in § 28 SGB IX.