In einer Schulung erzählte mir ein Teilnehmer von seinem Verkehrsunternehmen. Wenn dort ein Fahrer nach längerer Krankheit eine stufenweise Wiedereingliederung bekam, war es üblich, ihn bei Personalausfällen „spontan“ zusätzlich in weitere Schichten einzuteilen. Er war ja schließlich da.
Die Folge kann man sich denken: Kaum jemand im Betrieb wollte noch ein BEM. Aus der Wiedereingliederung war eine Wider-Eingliederung geworden.
Ich erzähle diese Geschichte, weil sie das Missverständnis zeigt, an dem die meisten gescheiterten Wiedereingliederungen hängen. Deshalb steht der wichtigste Satz dieses Beitrags gleich hier:
Wer sich stufenweise wiedereingliedert, ist weiterhin krankgeschrieben. Er oder sie ist zusätzlich da — und wird in der Personalplanung so behandelt, als wäre er oder sie gar nicht da.
Alles Weitere folgt aus diesem Satz.
Was die stufenweise Wiedereingliederung ist — und was nicht
Die stufenweise Wiedereingliederung, oft „Hamburger Modell“ genannt, ist eine medizinische Maßnahme. Sie erlaubt es Beschäftigten nach längerer Krankheit, mit verringerter Stundenzahl und ausgewählten Aufgaben zurückzukehren und die Belastung Schritt für Schritt zu steigern, bis die volle Arbeitszeit wieder erreicht ist.
Die Grundlage steht in § 74 SGB V, für Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Menschen zusätzlich in § 44 SGB IX. Ausgangspunkt ist immer die ärztliche Einschätzung: Der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin stellt fest, dass die bisherige Tätigkeit wenigstens teilweise wieder möglich ist. Seit einer Gesetzesänderung von 2019 soll diese Prüfung bei einer Arbeitsunfähigkeit ab sechs Wochen regelmäßig erfolgen — also genau dann, wenn auch die Einladung zum BEM fällig wird. Beides lässt sich gut miteinander verbinden: Ein BEM, das früh beginnt, kann die Wiedereingliederung von Anfang an mitplanen.
Drei Dinge werden in der Praxis immer wieder verwechselt:
- Sie ist keine Teilzeitarbeit. Es wird kein neuer Arbeitsvertrag geschlossen, sondern die bisherige Beschäftigung vorübergehend verändert. Dafür braucht es eine eigene Vereinbarung.
- Sie ist freiwillig — für die Beschäftigten. Niemand muss eine Wiedereingliederung annehmen. Für den Arbeitgeber gilt diese Freiheit nicht im gleichen Maß: Bei schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten ist er zur Mitwirkung verpflichtet, und auch für andere Beschäftigte wird das zunehmend so gesehen.
- Sie ist keine Leistung des Arbeitgebers. Während der Wiedereingliederung gilt die Person weiter als arbeitsunfähig. Der Arbeitgeber schuldet kein Gehalt.
Wer zahlt während der Wiedereingliederung?
Das ist die Frage, die Beschäftigte am meisten umtreibt — und häufig der Grund, warum sie es eilig haben.
- In der Regel zahlt die Krankenkasse Krankengeld.
- Schließt die Wiedereingliederung an eine Reha der Rentenversicherung an, zahlt diese Übergangsgeld; nach einem Arbeitsunfall ist die Unfallversicherung zuständig.
- Ist der Krankengeldanspruch ausgeschöpft, ist eine Wiedereingliederung trotzdem noch möglich. Dann springt die Arbeitsagentur mit Arbeitslosengeld ein.
- Fahrtkosten können als ergänzende Leistung übernommen werden. Fragen Sie beim zuständigen Träger nach — viele Beschäftigte wissen davon nichts.
Der Arbeitgeber ist nicht zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Zahlt er freiwillig etwas, gehört das in den Wiedereingliederungsplan, weil es Auswirkungen auf die Entgeltersatzleistung haben kann.
Wie lange dauert eine stufenweise Wiedereingliederung?
So lange, wie die Belastbarkeit es verlangt. In der Praxis sind es meist sechs Wochen bis sechs Monate. Ein fester Zeitrahmen ist nicht vorgegeben, und der Plan kann unterwegs verlängert, verkürzt oder abgebrochen werden.
Ich erlebe zwei Richtungen, in die es schiefgeht. Manche Beschäftigte wollen so schnell wie möglich aus dem Krankengeld heraus und drücken aufs Tempo. Da müssen wir als BEM-Beratende manchmal bremsen. Und manchmal hält jemand auf Seiten der Kostenträger eine längere Wiedereingliederung für „Luxus“. Dann hilft es erstaunlich oft, wenn Sie als BEM-Beraterin oder -Berater selbst anrufen und die Situation erklären — notfalls bei der nächsten Ebene.
Der Stufenplan: ein Beispiel
Wer nach „Stufenplan Beispiel“ sucht, findet meist Pläne wie diesen: vier Wochen à vier Stunden, vier Wochen à fünf Stunden, vier Wochen à sechs Stunden. Fertig.
Das ist der häufigste Konstruktionsfehler. Ein solcher Plan regelt nur die Zeit. Wer nach einer Bandscheibenoperation sechs Stunden lang genau dieselben Kisten hebt wie vorher, ist nicht wiedereingegliedert, sondern nur kürzer überlastet. Wichtiger als die Stundenzahl ist die Frage, welche Aufgaben in welcher Stufe dazukommen — und welche bewusst noch nicht.
Ein frei erfundenes Beispiel: Herr K. arbeitet in der Kreditorenbuchhaltung und kehrt nach einer depressiven Episode zurück.
| Stufe | Arbeitszeit | Aufgaben | Bewusst noch nicht |
|---|---|---|---|
| Woche 1–2 | 3 Std./Tag, Mo–Do | Belege prüfen und erfassen, Einarbeitung in Änderungen seit der Erkrankung | Telefon-Hotline für Lieferanten, Fristen |
| Woche 3–4 | 4 Std./Tag, Mo–Fr | dazu: Klärung einfacher Rückfragen per E-Mail | Monatsabschluss, Vertretung |
| Woche 5–6 | 5 Std./Tag | dazu: Teilnahme am Teammeeting, eigene Lieferantengruppe | Termindruck durch Abschlussfristen |
| Woche 7–8 | 6 Std./Tag | dazu: Mitarbeit am Monatsabschluss im Tandem | Vertretung für andere |
| danach | volle Arbeitszeit | bisheriges Aufgabenspektrum, abgestimmt nach dem Abschlussgespräch | — |
Drei Dinge an diesem Plan sind wichtiger als die Zahlen:
Die rechte Spalte. Sie ist für die Kolleginnen und Kollegen und für die Führungskraft mindestens so wichtig wie für Herrn K. Was dort steht, wird nicht „ausnahmsweise mal eben“ übernommen.
Die Zeiten müssen nicht linear steigen. Es kann sinnvoll sein, auf zwei Arbeitstage einen freien Tag folgen zu lassen. Oder eine Stufe zu verlängern, weil die Therapietermine bei steigender Stundenzahl sonst nicht mehr unterzubringen sind. Das muss man ausprobieren.
Der Plan ist ein Entwurf, kein Vertrag mit sich selbst. Typischerweise muss eine Wiedereingliederung mehrfach nachjustiert werden. Änderungen an den Zeiten klärt die beschäftigte Person mit ihrem Arzt — genauso, wie eine Führungskraft nicht an der Medikation herumschraubt, schraubt sie auch nicht an der Verordnung.
Wo das BEM ins Spiel kommt
Die stufenweise Wiedereingliederung ist eine ärztliche Verordnung. Das BEM ist der Rahmen, in dem sie gelingt. Beides gehört zusammen, ist aber nicht dasselbe.
Der Betriebsarzt als Übersetzer. Die Hausärztin kennt den Patienten, aber nicht den Arbeitsplatz. Der Betriebsarzt kennt beides. Stimmen sich die beiden ab, entsteht ein Plan, der nicht nur medizinisch sinnvoll, sondern auch im Betrieb umsetzbar ist. Diagnosen bleiben dabei beim Arzt; ins BEM-Team gehen nur die Folgen für die Arbeit.
Regelmäßige Gespräche statt eines Termins am Ende. Ein Fehler, der es auf meine Liste der zehn gravierendsten Fehler im BEM geschafft hat: Die Wiedereingliederung läuft nach Plan ab, ohne dass zwischendurch jemand mit der Person spricht. Dabei zeigt sich erst in der Praxis, was trägt. Vereinbaren Sie feste Gesprächstermine — etwa beim Wechsel jeder Stufe — und schauen Sie gemeinsam auf:
- die Tätigkeit selbst: Was gelingt, was fällt schwer?
- die Ausstattung des Arbeitsplatzes
- die Situation im Team und mit der Führungskraft
- Arbeitsdauer und Lage der Arbeitszeit
- Behandlungstermine: Passen sie noch, wenn die Stunden steigen?
- Erholung: Wo sind Pausen, wo ist der Feierabend wirklich einer?
Passende Fragen für solche Zwischengespräche finden Sie in der Fragensammlung für alle Gesprächsphasen, vor allem bei den Präzisierungsfragen.
Das Umfeld vorbereiten. Kolleginnen, Kollegen und Vorgesetzte müssen wissen, dass jemand stufenweise zurückkommt und was das bedeutet — nicht, warum. Sonst wird aus „er ist ja wieder da“ ganz schnell „dann kann er ja auch …“. Welche Rolle die Führungskraft dabei spielt, beschreibe ich ausführlich im Beitrag zur Rolle der Führungskraft im BEM.
Mehr als der Weg zurück an den alten Platz
Die stufenweise Wiedereingliederung kann mehr, als sie auf den ersten Blick verspricht.
Nahtlos nach der Reha. Viele Reha-Kliniken kennen das Instrument und können die Wiedereingliederung noch vor dem Ende der Reha einfädeln. Wenn Betriebsarzt und Klinik zusammenarbeiten, entsteht kein Loch zwischen Klinik und Arbeitsplatz.
Erprobung eines anderen Arbeitsplatzes. Zeigt sich, dass der alte Arbeitsplatz dauerhaft nicht mehr passt, kann die Wiedereingliederung genutzt werden, um eine andere Tätigkeit unter geschützten Bedingungen auszuprobieren — oft zeigt erst diese Erprobung, welcher Arbeitsplatz dauerhaft passt. Mehr dazu im Beitrag Wenn der Beruf nicht mehr passt.
Ein guter Übergang in die Zeit danach. Im Anschluss kann auch eine angepasste Arbeitszeit sinnvoll sein, unter Umständen befristet. Schwerbehinderte Beschäftigte haben darauf unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch.
Gerade bei psychischen Erkrankungen ist die Vorstellung, jemand sei nach Monaten zu Hause auf einen Schlag wieder voll belastbar, wenig realistisch. Wie eine Wiedereingliederung hier mit Reflexionsgesprächen und einem Mentor aus dem Kollegenkreis aussehen kann, zeigt der Beitrag BEM bei psychischen Erkrankungen am Beispiel von Herrn Frischler.
Fünf Fehler, die eine Wiedereingliederung zum Scheitern bringen
- Zusätzliche Schichten, Überstunden, „mal kurz einspringen“. Grundsätzlich ausgeschlossen. Siehe Verkehrsunternehmen.
- Ein Plan, der nur Stunden regelt. Ohne Festlegung der Aufgaben ist eine Wiedereingliederung bloß eine verkürzte Überlastung.
- Kein Gespräch zwischendurch. Der Plan läuft ab, Probleme werden erst sichtbar, wenn es zu spät ist.
- Das Team weiß nichts. Dann entsteht Unmut über „den, der nur halbe Tage macht“ — und Druck, der niemandem hilft.
- Die Wiedereingliederung gilt als Abschluss des BEM. Sie ist eine Maßnahme im BEM, nicht sein Ende. Ob die Rückkehr trägt, zeigt sich oft erst Wochen später. Planen Sie das Abschlussgespräch bewusst danach ein.
Weitere typische Stolpersteine im gesamten Verfahren habe ich im Beitrag Die zehn gravierendsten Fehler im BEM zusammengestellt.
Kurz beantwortet
Ab wann ist eine stufenweise Wiedereingliederung möglich?
Sobald der behandelnde Arzt feststellt, dass die bisherige Tätigkeit wenigstens teilweise wieder möglich ist. Ab sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit soll er das regelmäßig prüfen.
Muss ich als Beschäftigter zustimmen?
Ja. Ohne Ihre Zustimmung findet keine Wiedereingliederung statt, und eine Ablehnung darf Ihnen nicht zum Nachteil werden.
Bekomme ich währenddessen Gehalt?
In der Regel nicht vom Arbeitgeber. Sie beziehen weiter Krankengeld oder Übergangsgeld.
Darf mein Arbeitgeber den Plan ändern?
Nicht eigenmächtig. Änderungen an Zeiten und Umfang klären Sie mit Ihrem Arzt; der Betriebsarzt und das BEM-Team können dabei unterstützen.
Kann ich die Wiedereingliederung abbrechen?
Ja. Geht es gesundheitlich nicht, wird die Maßnahme beendet oder angepasst. Das ist kein Scheitern, sondern eine Information für die nächsten Schritte im BEM.
Fazit: Das Hamburger Modell braucht ein gutes BEM
Die stufenweise Wiedereingliederung ist eines der wirksamsten Instrumente, die wir im BEM haben. Aber sie wirkt nicht von allein. Sie braucht einen Plan, der Aufgaben regelt und nicht nur Stunden. Sie braucht Gespräche unterwegs. Und sie braucht einen Betrieb, der akzeptiert, dass jemand, der krankgeschrieben ist, eben noch nicht voll da ist.
Wie Sie eine Wiedereingliederung im BEM begleiten und die Gespräche dazwischen führen, üben wir in den BEM-Seminaren. Und wenn Sie gerade vor einem konkreten Fall stehen: Melden Sie sich, wir sprechen unverbindlich darüber.




